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   OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3403
OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04 (https://dejure.org/2005,3403)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.06.2005 - 14 U 247/04 (https://dejure.org/2005,3403)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 14 U 247/04 (https://dejure.org/2005,3403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Notwendigkeit der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Abrechnungen von Zusatzleistungen des Architekten und Minderungsansprüche des Bauherrn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 139 Abs. 1 ZPO; § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 6 HOAI; § 15 HOAI; § 634 Abs. 1 BGB a. F.
    Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Verpflichtung einer Partei zur Ermittlung ihr unbekannter tatsächlicher Umstände; Zulässigkeit der Abrechnung eines Architektenhonorars auf Stundenbasis; Minderungsansprüche des Bestellers wegen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Verpflichtung einer Partei zur Ermittlung ihr unbekannter tatsächlicher Umstände; Zulässigkeit der Abrechnung eines Architektenhonorars auf Stundenbasis; Minderungsansprüche des Bestellers wegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 156
    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertung von Grundleistungen durch Tabellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Einzelbewertungstabellen gerichtlich anerkannt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauprozess: Vortrag neu entdeckter Mängel nicht verspätet! (IBR 2005, 518)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung von Grundleistungen: Gerichte arbeiten mit Tabellen! (IBR 2005, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1369 (Ls.)
  • BauR 2005, 1790
  • IBR 2005, 493
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04
    Soweit das Landgericht Minderungsansprüche mit der Begründung verneint, dass dem Kläger keine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung zur Nachbesserung gesetzt worden sei, ist der Ansatz richtig, dass eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erforderlich ist, wenn § 634 Abs. 1 BGB a. F. (der Bauleitervertrag wurde im Juli 2001 abgeschlossen) anwendbar ist, wofür viel nach der neueren Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH BauR 2005, 400; MDR 2004, 1293) sprechen soll.

    Diese an der Leistungsphase 8 des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung führt dazu, dass der Kläger die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolge des geschuldeten Gesamterfolges schuldete und dass sein Werk mangelhaft ist, soweit er derartige Teilerfolge nicht erbracht hat (vgl. BGH MDR 2004, 1293).

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04
    Soweit das Landgericht Minderungsansprüche mit der Begründung verneint, dass dem Kläger keine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung zur Nachbesserung gesetzt worden sei, ist der Ansatz richtig, dass eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erforderlich ist, wenn § 634 Abs. 1 BGB a. F. (der Bauleitervertrag wurde im Juli 2001 abgeschlossen) anwendbar ist, wofür viel nach der neueren Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH BauR 2005, 400; MDR 2004, 1293) sprechen soll.

    Zu berücksichtigen ist aber, dass diese Fristsetzung nicht erforderlich ist, wenn der Besteller das Interesse an der Leistung deshalb verloren hat, weil die Leistung ihren vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllen kann (BGH BauR 2005, 400).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04
    Aus der Prozessförderungspflicht erwächst nämlich keine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die einer Partei nicht bekannt sind, erst zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2003, 200, 202).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04
    Dabei soll für die Bewertung der nicht erbrachten Architektenleistungen auf die Steinfortsche Tabelle oder andere Bewertungstabellen (wie z. B. die oben bereits erwähnte von Korbion/Mantscheff/Vygen) als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden können (so BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 174/03).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04
    Da er dies nicht getan hat, hätte ihn jedenfalls nach dem Eingang des Schriftsatzes vom 25. November 2004 mit dem ausdrücklichen Antrag, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, nach § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Verpflichtung getroffen, diesem Antrag - auch wenn es eines solchen Antrags nicht bedurft hätte - stattzugeben (vgl. auch BGH NJW 2000, 142; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 394; m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04
    Auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Prozessökonomie (vgl. hierzu BGH BauR 2005, 590) erscheint es nicht sachgerecht, diese absehbar umfangreiche Sachaufklärung in die Berufungsinstanz zu verlagern, zumal den Parteien damit eine Instanz genommen würde.
  • OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04

    0,5%; Architektenvertrag; Bautagebuchführungspflicht; Entbehrlichkeit;

    c) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 16. Dezember 2004, VII ZR 174/03, BauR 2005, 588), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 16. Juni 2005, 14 U 247/04, IBR 2005, 493), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08

    Abgrenzung Schlussrechnung/Abschlagsrechnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( IBR 2005, 493 [OLG Celle 16.06.2005 - 14 U 247/04] und OLGR 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweiser erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05

    Vereinbarung einer Kostenobergrenze in einem Architektenvertrag; Rechtsfolgen des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat (IBR 2005, 493 und OLG-Report Celle 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • OLG Celle, 28.10.2009 - 14 U 77/09

    Verspätetes Vorbringen: Einführung von Werkmängeln im Rahmen eines gerichtlichen

    Insbesondere ist der Auftraggeber einer Bauleistung nicht verpflichtet, ein Bauwerk auf etwaige Mängel zu untersuchen, um diese rechtzeitig zu seiner Rechtsverteidigung vorbringen zu können (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.06.2005 - 14 U 247/04 -, IBR 2005, 493; ähnlich auch BGH, BauR 2005, 1798).
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